Verfahren gegen Angelo Lucifero eingestellt

Am 16.07.2008 wurde das Verfahren gegen Angelo Lucifero, welcher sich am 15.03.2007 mit einer Schreckschusswaffe gegen rechtsextreme Angreifer auf einer Demonstration gegen Sozialabbau zur Wehr setzte, gemäß § 205 StPO (Strafprozessordnung) auf Grund seiner beidseitigen Schwerhörigkeit in Kombination mit einem Tinnitus, vorläufig eingestellt. Die Verhandlungsunfähigkeit wurde durch den als Gutachter geladenen Dr. Hesse bestätigt und das Gericht kam nach einer guten Stunde Verhandlungsdauer mit dem Staatsanwalt, sowie dem Anwalt der Nebenklage zu der Übereinstimmung, dass eine Weiterführung des Prozesses ergebnislos verlaufen würde.

Weiteres:

  • Weitere Informationen zum Fall um Angelo Lucifero (hier)
  • Bilder von der Solidemo für Angelo zum Prozessauftakt (hier)
  • Unsere Resolution „Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern selbstverständlich!“ (hier)
  • In