Am 16.07.2008 wurde das Verfahren gegen Angelo Lucifero, welcher sich am 15.03.2007 mit einer Schreckschusswaffe gegen rechtsextreme Angreifer auf einer Demonstration gegen Sozialabbau zur Wehr setzte, gemäß § 205 StPO (Strafprozessordnung) auf Grund seiner beidseitigen Schwerhörigkeit in Kombination mit einem Tinnitus, vorläufig eingestellt. Die Verhandlungsunfähigkeit wurde durch den als Gutachter geladenen Dr. Hesse bestätigt und das Gericht kam nach einer guten Stunde Verhandlungsdauer mit dem Staatsanwalt, sowie dem Anwalt der Nebenklage zu der Übereinstimmung, dass eine Weiterführung des Prozesses ergebnislos verlaufen würde.
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